Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Bei Verkehrsunfällen kommen in der Regel keine Gutachterkosten auf den Unfallverursacher oder Geschädigten zu, da diese Kosten von verschiedenen Versicherungen übernommen werden. Die Höhe der Gutachterkosten ist in der Regel von der Schadenshöhe abhängig.

Bei einem Kaskoschaden:

Bei Kaskoschäden, die durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, beauftragt normalerweise die Versicherung des Unfallverursachers einen Sachverständigen und übernimmt auch die Kosten für das Gutachten am eigenen Fahrzeug. Die Versicherungsnehmer sind von den finanziellen Aspekten des Gutachtens nicht betroffen.

Bei einem Haftpflichtschaden:

Hier übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und die Bagatellschadensgrenze von 1.000 Euro überschritten wird.

Haben Sie Fragen zu den Kosten eines Gutachtens?

Wenn Sie ein Kfz-Gutachten benötigen oder Fragen zur Kostenübernahme haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir unterstützen Sie gerne!