Kfz-Haftpflichtgutachten

Unsere Expertise für Ihre faire Entschädigung.

Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall? Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Kfz-Haftpflichtgutachten, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und eine gerechte Entschädigung zu erhalten.

Sie sind sich unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Gutachter beauftragen sollen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir prüfen den Schaden sorgfältig und bieten Ihnen eine unabhängige sowie unverbindliche Beratung an. Unsere über 200 bundesweiten Standorte ermöglichen es Ihnen, bequem einen Termin zu vereinbaren. 

Generell gilt: Auch bei optisch kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, insbesondere zur Vermeidung möglicher Streitigkeiten im Nachhinein.

Wer zahlt das Kfz-Haftpflichtgutachten?

Sollte der Schaden die "Bagatellschadengrenze" in Höhe von 1.000 Euro überschreiten und die Sachlage klar sein, haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Sie müssen in diesem Fall nicht auf die Entscheidung der gegnerischen Versicherung warten. Zudem dürfen Sie einen vorgeschlagenen Gutachter ablehnen und selbst einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Ihre Rechte als Geschädigter

Als Geschädigter nach einem Unfall haben Sie umfassende Rechte, die wir Ihnen gerne näher erläutern. Unser Team unterstützt Sie aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Erstellung des Gutachtens zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen können.

Fragen & Antworten

Ein Kfz-Haftpflichtgutachten dokumentiert die unfallbedingten Schäden an einem Fahrzeug. Der Sachverständige ermittelt unter anderem die voraussichtlichen Reparaturkosten und prüft, ob weitere Schadenpositionen zu berücksichtigen sind.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich Teil des ersatzfähigen Schadens sein. Ob und in welcher Höhe die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt, hängt von der Haftung und den Umständen des Einzelfalls ab.

Die Bagatellschadengrenze bezeichnet einen Richtwert, bis zu dem ein Schaden als geringfügig gelten kann. Bei kleineren, äußerlich klar erkennbaren Schäden kann oft ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichen. Ein Sachverständigengutachten kann sinnvoll sein, wenn das Schadenbild unklar ist oder verdeckte Schäden möglich sind.

Eine gesetzlich festgelegte Grenze gibt es nicht. Als grobe Orientierung wird häufig ein Betrag von etwa 1.000 Euro genannt. Ob ein Gutachten erforderlich ist, hängt jedoch auch vom Schadenbild und den Umständen des Einzelfalls ab. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor Sie ein Gutachten beauftragen.

Als Geschädigter können Sie grundsätzlich einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen sich nicht ohne Weiteres auf einen Vorschlag der gegnerischen Versicherung festlegen lassen.

Bei einem kleinen und klar erkennbaren Schaden kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit Fotos zur Einschätzung ausreichen. Bei einem unklaren Schadenbild oder möglichen verdeckten Schäden kann eine Begutachtung durch einen Sachverständigen sinnvoll sein.

Wir beraten Sie gerne!

Nutzen Sie Ihr Recht auf eine umfassende Schadensbewertung. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie benötigen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht!