Was bedeutet die 130%-Regel bei Haftpflichtschäden?

Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um weniger als 30 %, haben Sie bei einem Haftpflichtschaden die Wahl zwischen einer Entschädigung auf Totalschadenbasis oder der sogenannten „130 %-Regelung“.

Doch was bedeutet das? Wir erklären es im Video:

Ein Beispiel: Unser Gutachten ergibt, dass Ihr Auto noch einen Wiederbeschaffungswert von 1.500 Euro aufweist. Der Restwert beträgt 300 Euro. Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Wenn die Reparaturkosten von uns bis zu maximal 1.950 Euro geschätzt wurden, können Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt bei späterer Vorlage der Rechnung und Reparatur wie in unserem Gutachten gefordert, vollständig reparieren lassen. Sie müssen es allerdings noch mindestens 6 Monate nutzen. Die in Rechnung gestellten Reparaturkosten in Höhe von 1.950 Euro müssen dann von der Versicherung übernommen werden. Wenn Sie nicht reparieren lassen möchten, erhalten Sie von Ihrer Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, also 1.200 Euro. Die anderen 300 Euro erhalten Sie direkt vom Autoaufkäufer.