Sturmschäden am Auto

Stürme treten in den letzten Jahren häufiger auf, insbesondere in milden Wintern. Hier erfahren Sie, was Sie bei Stürmen beachten sollten und wer im Schadensfall haftet.

Worauf ist bei Autofahrten im Sturm zu achten?

Um sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, sollten Sie bei Sturm- oder Orkanwarnungen möglichst auf das Autofahren verzichten. Wenn eine Fahrt notwendig ist, beachten Sie folgende Tipps:

  • Geschwindigkeit reduzieren: Fahren Sie langsamer und vermeiden Sie riskante Überholmanöver.
  • Gefahrenquellen meiden: Halten Sie sich von unübersichtlichen Terrains fern und reduzieren Sie die Angriffsfläche für den Wind (keine Anhänger oder Fahrradträger).
  • Parkmöglichkeiten: Stellen Sie Ihr Fahrzeug möglichst auf einer offenen Fläche ab, um Schäden durch umfallende Bäume oder herabfallende Dachziegel zu vermeiden.

Wer zahlt einen Sturmschaden am Auto?

Sie deckt alle Kosten ab, die durch einen allgemeinen Sturmschaden (ab Windstärke 7 oder 8) verursacht wurden. Ausnahmen können auftreten, wenn die Schäden direkt mit dem Fahrzeug verbunden sind. Beispielsweise könnte eine fixierte Vorzeltstange, die während eines Sturms einen Wohnwagen beschädigt, nicht abgedeckt sein.

Die Vollkaskoversicherung greift bei selbstverschuldeten Schäden. Ein Beispiel: Wenn Sie mit einem umgestürzten Baum kollidieren, weil Sie nicht rechtzeitig bremsen.

Wenn Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung „greift“, zahlen Sie im Regelfall nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Bei Schäden durch umstürzende Bäume wird oft der Zustand des Baumes überprüft. Wenn dieser nicht ordnungsgemäß gewartet wurde und nicht sturmfest war, könnte die Privathaftpflicht des Grundstücksbesitzers haften. Gleiches gilt für fliegende Gegenstände, die nicht ausreichend gesichert waren.

Sturmschaden? Wir helfen Ihnen!

Unsere Sachverständigen sind auf die Begutachtung von Kfz-Schäden spezialisiert. Wir dokumentieren alle Mängel und schätzen den Reparaturaufwand. Dieser Nachweis ist die Grundlage für die Erstattung der Reparaturkosten durch Ihre Kfz-Versicherung. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ermitteln wir sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert Ihres Fahrzeugs.