Sturmschäden am Auto
Die wichtigsten Informationen.
Stürme haben in den letzten Jahren, vor allem in milden Wintern, deutlich zugenommen. Was Sie als Autofahrerin oder Autofahrer bei einem Sturm beachten sollten und wer im Zweifelsfall für den Schaden aufkommt, erklären wir Ihnen an dieser Stelle.
Worauf ist bei Autofahrten im Sturm zu achten?
Um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie bei einer Sturm- oder Orkanwarnung auf Autofahren möglichst verzichten. Falls eine Fahrt dennoch nötig ist, sollten Sie die Geschwindigkeit senken, riskante Überholmanöver und unübersichtliche Terrains meiden und die Angriffsfläche für den Wind so gering wie möglich halten (keine Anhänger, Fahrradträger o.ä.). Die meisten Sturmschäden am Auto entstehen durch umfallende Bäume oder herunterkommende Dachziegel, deswegen parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst auf einer offenen Fläche.
Wer zahlt einen Sturmschaden am Auto?
Sie deckt alle Kosten ab, die durch einen allgemeinen Sturmschaden (ab Windstärke 7 oder 8) verursacht wurden. Ausnahmen gibt es, wenn diese direkt mit dem Fahrzeug verbunden waren. Beschädigt zum Beispiel eine fixierte Vorzeltstange bei einem Sturm den Wohnwagen, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht und Sie müssen die Reparaturkosten komplett übernehmen.
Ein Beispiel: Das voranfahrende Fahrzeug kollidiert mit einem umgestürzten Baum, Sie bremsen nicht rechtzeitig und fahren auf das Fahrzeug auf.
Bei Schäden durch umstürzende Bäume wird oft auch der Zustand des Baumes geprüft. Wurde dieser nicht regelmäßig und ordnungsmäßig kontrolliert und war der Baum von seiner Konstitution nicht in der Lage einem Sturm standzuhalten, so greift die Privathaftpflicht des Grundstückbesitzers. Gleiches gilt für fliegende Gegenstände, die nicht ausreichend gesichert wurden.
Bei allen Sturmschäden gilt: Wenn Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung „greift“, zahlen Sie im Regelfall nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Sturmschaden? So helfen die SSH Sachverständigen!
Unsere Sachverständigen sind spezialisiert auf die Begutachtung von Kfz-Schäden. Wir dokumentieren sämtliche Mängel und schätzen den Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ermitteln wir den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand (Restwert). Unsere Gutachten gehen also weit über Kostenvoranschläge von Werkstätten hinaus.