Haftpflicht- und Vandalismusschäden

Am häufigsten werden bei uns Kfz-Unfallschäden begutachtet. Aber auch Haftpflicht- und Vandalismusschäden gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Auf unseren Praxistagen können TeilnehmerInnen sogar selbst Alltagsschäden an abgemeldetenen Fahrzeug verursachen. Das Spektrum reicht dann von Silvesterböllern über Fahrräder und Schubkarren bis hin zu Einkaufswagen. Dabei wird offensichtlich, wie schnell auch mutwillige Beschädigungen zu großen Schäden führen.

Der Faktencheck:

  • Vandalismus an Kraftfahrzeugen nimmt stetig zu und sind vor allem in Großstädten ein Problem. Mittlerweile gibt es mehr als 200.000 Fälle pro Jahr.
  • Silvester ohne Feuerwerksverbot ist mit konstant über 1.000 Feuerschäden an Kraftfahrzeugen und einem Schadenvolumen von über 2,3 Mio. Euro "ein teures Vergnügen".

Doch für wen eigentlich? Wer zahlt was?

  • Silvesterschäden werden in der Regel durch die Teilkaskoversicherung übernommen. Ansonsten gilt: Mutwillige Beschädigungen wie zerkratzten Lack, zerstochene Reifen, Brandstiftung oder Schäden durch Steinwürfe deckt nur die Vollkaskoversicherung ab.
  • Auch die Haftpflichtversicherung kommt häufig zum Zug. Zum Beispiel, wenn Sie oder Ihre Kinder beim Aussteigen mit der Autotür ein danebenstehendes Auto beschädigen oder es mit einem Fahrrad "streifen".

🕵️Die SSH-Sachverständigen begutachten eine Vielzahl solcher Schäden, prüfen den Schadenhergang auf Plausibilität und ermitteln die Schadenhöhe. 

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