Der folgende Artikel erschien zuerst in der "FREIEN WERKSTATT":
Die Erstellung von Kostenvoranschlägen und die Abrechnung von Reparaturen mit Versicherern bergen für freie Werkstätten das Risiko von Kalkulationsfehlern und Rechnungskürzungen. Das bedeutet im schlimmsten Fall nicht nur einen hohen Zeitaufwand, sondern empfindliche finanzielle Einbußen. Besonders dann, wenn es um teure Reparaturen geht, ist die Bestellung eines neutralen Sachverständigen die beste Lösung.
(...) „Unsere Partnerbüros können diverse Tools in der Schadenermittlung benutzen, sowohl in der klassischen persönlichen Begutachtung als auch mithilfe digitaler Instrumente“, erläutert SSH-Geschäftsführer Tobias Plester die Vorteile eines Sachverständigen-Netzwerks. Dabei sind die Schnittstellen zu den Werkstattmanagementsystemen der auftraggebenden Werkstätten und Autohäuser von großer Bedeutung, damit alle Schritte im Schadenmanagement bis zur vollständigen Abwicklung reibungslos ablaufen können.
Die Steinacker Ingenieurgesellschaft mbH gehört zum Netzwerk der SSH und ist zuständig für den Südwesten Deutschlands. Ihr Inhaber Frank Steinacker ergänzt: „Sachverständige kalkulieren sämtliche Arbeitsschritte, die für eine Wiederherstellung nach einem Schaden notwendig sind. Die Gutachten spiegeln den neuesten Stand der Reparaturtechnik wider. Alle Arbeitsschritte können monetär bemessen werden, damit sie optimal abgerechnet werden können.“
Der große Vorteil ist die Verbindlichkeit: „Wir bieten den Werkstätten Rechtssicherheit bei der Reparatur, da die Vorgabe des Sachverständigen bindend ist. Der BGH hat zwar entschieden, dass das Prognoserisiko nicht zwingend auf die Werkstatt übergeht, wenn kein Sachverständiger bestellt wird, aber es gilt dennoch die juristische Empfehlung, zur Vermeidung von Prognoserisiken einen Sachverständigen einzubeziehen“, konkretisiert Steinacker.
Ein weiterer Vorteil: Die Werkstatt oder das Autohaus muss für die Diagnose keine eigene Ressourcenleistung aufbringen. Den Zeitaufwand, den ansonsten ein Kostenvoranschlag erfordern würde, erspart der Sachverständige der Werkstatt. Das Gutachten nimmt dem Geschädigten außerdem die Beweislast ab und ist für den Schädiger bzw. dessen Versicherung bindend: Sie müssen auch Kleinstschäden übernehmen, wenn die Feststellung und Kalkulation über einen Sachverständigen erfolgt sind. Und sollte doch mal im Nachgang eine Versicherung die vom Sachverständigen festgestellten Bedarfe anzweifeln oder kürzen wollen, unterstützen die SSH und ihre Partnerbüros die Werkstätten auch in der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die SSH will künftig noch intensiver mit Prüforganisationen zusammenarbeiten und über das Schadenmanagement hinaus breiter gefächerte Sachverständigendienstleistungen anbieten, zum Beispiel im Bereich Gebrauchtwagenmanagement, Arbeitsschutz und UVV-Prüfung. Über den neuen Kooperationspartner GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH können zudem amtliche Hauptuntersuchungen und Änderungsabnahmen durchgeführt werden.
Die SSH und ihre Partnerbüros können damit bundesweit einen Full-Service mit allen Leistungen aus einer Hand anzubieten. Für Werkstätten bietet sich bereits jetzt über die Website die Möglichkeit, Kontakt zum nächstgelegenen Sachverständigenbüro aufzunehmen und sich über die persönlichen Vorteile einer Zusammenarbeit zu informieren.
Weitere Informationen: www.sshgmbh.de/autohaus