Fragen und Antworten: Sturmschaden am Auto

Stürme haben in den letzten Jahren, vor allem in milden Wintern, deutlich zugenommen. Im Jahr 2022 sorgten mit „Ylenia“, „Zenep“ und „Antonia“ gleich drei schwere Stürme binnen weniger Tage für bundesweites Aufsehen und eine Schadenhöhe von 1,4 Milliarden Euro. Damit war die Sturmreihe für fast 50 Prozent der gesamten Elementarschäden im ersten Halbjahr verantwortlich.

Was Sie als AutofahrerIn bei Sturm beachten sollten und wer im Zweifel für die Schäden aufkommt, erklären wir Ihnen in diesem Themenblog.

Worauf ist bei Autofahrten im Sturm zu achten?

Um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollten Sie bei einer Sturm- oder Orkanwarnung auf Autofahren möglichst verzichten. Falls eine Fahrt dennoch nötig ist, sollten Sie die Geschwindigkeit senken, riskante Überholmanöver und unübersichtliche Terrains meiden und die Angriffsfläche für den Wind so gering wie möglich halten (keine Anhänger, Fahrradträger o.ä.). Die meisten Sturmschäden am Auto entstehen durch umfallende Bäume oder herunterkommende Dachziegel, deswegen parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst auf einer offenen Fläche.

Wer zahlt einen Sturmschaden am Auto?

Die Teilkaskoversicherung deckt im Regelfall alle Kosten, die durch einen allgemeinen Sturmschaden (ab Windstärke 7 oder 8) verursacht wurden. Ausnahmen gibt es, wenn diese direkt mit dem Fahrzeug verbunden waren. Beschädigt zum Beispiel eine fixierte Vorzeltstange bei einem Sturm den Wohnwagen, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht und Sie müssen die Reparaturkosten komplett übernehmen.

Die Vollkaskoversicherung regelt die sogenannten mittelbaren Sturmschäden, d.h. selbstverursachte Schäden. Ein Beispiel: Das voranfahrende Fahrzeug kollidiert mit einem umgestürzten Baum, Sie bremsen nicht rechtzeitig und fahren auf das Fahrzeug auf.

Bei Schäden durch umstürzende Bäume, wird grundsätzlich der Ursache des Sturzes auf den Grund gegangen. Wurde der Zustand des Baumes nicht regelmäßig und ordnungsmäßig kontrolliert und war der Baum von seiner Konstitution nicht in der Lage einem Sturm standzuhalten, so greift die Privathaftpflicht des Grundstückbesitzers. Gleiches gilt für fliegende Gegenstände, die nicht ausreichend gesichert wurden.

Bei allen Sturmschäden gilt: Wenn Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung „greift“, zahlen Sie im Regelfall nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Sturmschaden? So helfen die SSH Sachverständigen!

Unsere Sachverständigen sind spezialisiert auf die Begutachtung von Kfz-Schäden.  Wir dokumentieren sämtliche Mängel und schätzen den Aufwand für eine Reparatur. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ermitteln wir den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand (Restwert). Unsere Gutachten gehen also weit über Kostenvoranschläge von Werkstätten hinaus.

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