Aktuelle Kundeninformation:

Einschränkungen durch Unwetterschäden


Sehr geehrte Damen und Herren,

verschiedene Unwetter haben insbesondere in der Mitte und im Süden Deutschlands zu erheblichen Schäden geführt. Für uns als bundesweit größte Dachorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger spielen Elementarschäden in Zeiten des Klimawandels eine immer größere Rolle. Um schnellstmöglich helfen zu können, haben wir im vergangenen Winter unter anderem in fünf mobile Hagelscanner investiert, die die Schadenbegutachtung und -kalkulation erheblich beschleunigen.

Die Häufung von Unwettern, teilweise in der gleichen Region, ist in diesem Jahr außergewöhnlich. Allein der Hagelsturm vom 26.08.2023 hat bei uns zu tausenden Beauftragungen allein durch Versicherer geführt, die auf wenige SSH-Sachverständigenbüros entfallen. Trotz der Unterstützung durch zahlreiche SSH-Sachverständige aus anderen Regionen reichen auch bei uns die Kapazitäten nicht aus, um alle Kunden umgehend zu kontaktieren und die Schäden zeitnah zu begutachten. Wir bedauern dies sehr und arbeiten mit Hochdruck an entsprechenden Lösungen.

Wichtiger Hinweis zu unseren Servicezeiten

  • Bitte helfen Sie uns, alle Aufträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und sehen Sie daher von Statusanfragen per Telefon ab. Die Antworten auf die meisten Fragen finden Sie weiter unten auf der Seite.
  • Gerne stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag per E-Mail unter zentrale@sshgmbh.de zur Verfügung. Während unserer Servicezeiten von 8-18 Uhr antworten wir Ihnen innerhalb weniger Stunden. Telefonisch erreichen Sie uns zwischen 8-14 Uhr.

Fragen & Antworten

Wissenswertes zur Terminierung/Begutachtung von Unwetterschäden

Generell planen wir in den von Unwettern betroffenen Regionen mit einer Vorlaufzeit von mehreren Wochen. Bei zentralen Hagelbesichtigungen erhalten Sie von uns einen QR-Code/Link, über den Sie sich ca. 2 bis 3 Wochen vorher online einen Termin reservieren können. Es können aber auch immer wieder kurzfristig Termine frei werden. Wir vergessen Sie nicht!

Die zeitnahe Begutachtung von vielen Fahrzeugen, die durch ein lokales Unwetter (vor allem: Hagel) beschädigt wurden, erfordert leider eine aufwändige Planung und erschwert es uns, Ihnen hilfreiche Statusinformationen zur Verfügung zu stellen. Welche Sachverständigen können aus anderen Regionen aushelfen? Welche Räumlichkeiten sind ab wann verfügbar? Welche Hardware (z.B. Hagelscanner) kann den Ablauf beschleunigen?  Welche Fahrzeuge sind nicht mehr fahrbereit und müssen einzeln angefahren werden? Erst wenn wir diese und viele weitere Fragen beantwortet haben, können wir Ihnen verlässliche Informationen und Terminvorschläge kommunizieren.

Grundsätzlich begutachten wir die Schäden an der von Ihnen gewünschten Adresse. Wenn jedoch viele Fahrzeuge in einem kleinen Gebiet betroffen sind, weichen wir auch in eigens angemietete Hallen aus, um Zeit zu sparen und Ressourcen optimal zu nutzen. Die Adresse teilen wir Ihnen rechtzeitig mit. Nicht fahrbereite Fahrzeuge sind davon nicht betroffen und werden von uns immer einzeln angefahren.

Bitte sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob Sie vor der Begutachtung durch einen Kfz-Sachverständigen Notreparaturen durchführen lassen dürfen. Bei Hagelschäden dürfen Sie zum Beispiel in vielen Fällen die Windschutzscheibe vorher austauschen lassen. Wir können Ihnen hierfür allerdings keine Freigabe erteilen.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, sind bei einem lokalen Unwetter sehr viele Fahrzeuge betroffen, die wir aus logistischen Gründen nicht alle einzeln besichtigen können. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen nur einen zentralen Besichtigungsort anbieten können.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich einen möglichst passenden Termin zu reservieren. Nutzen Sie dazu den QR-Code/Link, den Sie bereits erhalten haben bzw. noch erhalten werden und kommen Sie pünktlich. Bitte reisen Sie nicht früher an, da die Parkplätze vor Ort begrenzt sind. Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, verwenden Sie bitte die Kontaktinformationen, die in der Benachrichtigung angegeben sind.

Nein, das Fahrzeug kann auch von jemand anderem aus ihrem Bekannten- oder Familienkreis vorgeführt werden.

Bitte bringen Sie Ihren Fahrzeugschein (Original oder Kopie) und wenn möglich die Schadennummer Ihrer Versicherung (falls vorhanden) mit. Falls Sie bereits früher einen Hagelschaden abgerechnet oder jetzt Notreparaturen (z.B. Austausch der Windschutzscheibe) durchgeführt haben, so benötigen wir hierfür die entsprechenden Belege / Nachweise.

Nur so können wir sicherstellen, dass alle Schäden erfasst werden. Bitte fahren Sie daher Ihr Fahrzeug unmittelbar vor der Besichtigung durch eine Waschanlage. Die Kosten hierfür können wir Ihnen leider nicht erstatten. Es genügt jedoch das günstigste Programm!

Nach der Besichtigung/Begutachtung erstellen wir ein Hagelbericht bzw. Hagelgutachten. Sofern kein „wirtschaftlicher Totalschaden“ vorliegt, können Sie auf dieser Grundlage entscheiden, ob Sie den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen. Bei einem „wirtschaftlichen Totalschaden“ zahlt Ihre Versicherung den Kauf eines „gleichwertigen Fahrzeugs“.  Ansprechpartner für all diese Fragen ist Ihre Versicherung.

In der Regel beantworten wir diese gerne telefonisch. Aufgrund der derzeitigen Auslastung bitten wir jedoch von telefonischen Rückfragen abzusehen. Unsere SSH-Sachverständigen werden Ihre Fragen während der Besichtigung/Begutachtung so ausführlich und umfassend wie möglich beantworten.