Haftpflichtschaden
Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn Ihr Fahrzeug von einem bekannten anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde. In diesem Fall beauftragt im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Gutachter und ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden.
Ihre Rechte als Unfallopfer
Sie haben als Unfallopfer das Recht auf die Ausstellung eines Gutachtens und die vollständige Instandsetzung des beschädigten Fahrzeuges. Unter Umständen stehen Ihnen auch noch weitere Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Anwaltskosten oder Verdienstausfall zu.
Bei Haftpflichtschäden können Sie als Geschädigter aber auch einen Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind. Für Sie fallen keine Kosten an, sofern bestätigt ist, dass Sie am Unfall schuldlos waren.
Unsere SSH-Sachverständigen helfen Ihnen dabei, den Schaden, der an Ihrem Fahrzeug verursacht wurde, objektiv festzustellen. Sprechen Sie uns an! Unsere über 1.000 Sachverständigen helfen Ihnen gerne.
Warum zur SSH?
Die SSH ist ein Dachverband aus unabhängigen und selbstständigen KFZ-Sachverständigen. An unseren über 230 Standorten bundesweit arbeiten ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Eine schnelle Terminvereinbarung, optimale Hilfestellung und ein persönliche Service zeichnen uns genauso wie eine verständliche Schadenerläuterung aus.
Sie waren unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Dann empfehlen wir Ihnen:
- Machen Sie Fotos vom Unfall und zeigen Sie unseren SSH Sachverständigen die Bilder.
- Lassen Sie den Schaden möglichst noch vor Ort von der Polizei aufnehmen. So kann die Schuldfrage und damit die ganze Bearbeitung des Schadens meist schneller erfolgen.
- Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen der Schadenumfang unklar ist oder Sie das Gutachten der Versicherung des Unfallverursachers anzweifeln.