Vollkasko / Teilkaskoversicherung
Welche Kfz-Versicherung übernimmt welchen Schaden?
Circa 2,5 Mio. KFZ-Schäden entstehen Jahr für Jahr auf deutschen Straßen. Autounfälle sind dabei die häufigste Ursache. Rund 2/3 aller Schäden müssen im Auftrag der Versicherungswirtschaft professionell begutachtet werden. Neben der Schuldfrage gilt es zu klären, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt.

Welche Schäden übernimmt die Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht selbst verschuldet sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch
- Hochwasser / Überschwemmung
- Hagel / Sturm
- Kollisionen mit Haarwild
- Brand
- Glasbruch
- Fahrzeugdiebstahl / Einbruchsversuch
- Diebstahl / Beschädigung von Zubehör
Welche Schäden übernimmt die Vollkasko?
Die Vollkaskoversicherung ersetzt - zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung - selbstverschuldete Schäden. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zerkratzten Lack oder eine verbeulte Tür.
Im Regelfall gilt folgender Grundsatz: Schäden am Fahrzeug des Verursachers werden von der Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgewickelt, während Schäden an anderen Fahrzeugen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden.
Ist ihr Fahrzeug beschädigt?
Dann helfen Ihnen unsere SSH-Sachverständigen dabei, den entstandenen Schaden objektiv festzustellen und fair zu dokumentieren. Als Unfallverursacher oder Geschädigter empfiehlt es sich, zunächst den Schaden bei der Versicherung zu melden. Um die anfallenden Kosten exakt zu bestimmen, beauftragt der Versicherer häufig einen Kfz-Gutachter. Die SSH ist Partner vieler Versicherungen und damit in vielen Fällen der Ansprechpartner für den Versicherer und den Versicherten.