Kfz-Haftpflichtgutachten


Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn Ihr Fahrzeug von einem bekannten anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde. In diesem Fall beauftragt im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Gutachter und ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden. 

Auch Bagatelleschäden besser begutachten lassen

Viele Versicherer verzichten bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Wir empfehlen Ihnen dennoch, den Schaden im Zweifelsfall von einem unserer über 200 Kfz-Sachverständigenbüros prüfen zu lassen - denn das ist Ihr gutes Recht. Auch kleinere Schäden können schnell zu Kosten führen, die zunächst unterschätzt werden. So kann zum Beispiel ein Auffahrunfall zu Schäden an der Karosserie führen, die für den Laien nicht sichtbar sind. 
 

Freie "Gutachterwahl" bei Haftpflichtschäden

Bei einem Haftpflichtschaden beauftragt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel einen Sachverständigen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Sie können in diesem Fall aber auch selbst einen Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen, dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind. Für Sie entstehen keine Kosten, wenn bestätigt wird, dass Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Unsere SSH-Sachverständigen helfen Ihnen, den Schaden an Ihrem Fahrzeug objektiv festzustellen. Kontaktieren Sie uns! Unsere über 1.000 öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen helfen Ihnen gerne weiter. Mit schnellen Terminen, optimaler Betreuung und persönlichem Service.
 

Ihre Rechte als Unfallopfer

Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens und die vollständige Instandsetzung ihres beschädigten Fahrzeugs. Unter Umständen stehen Ihnen weitere Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld, Anwaltskosten oder Verdienstausfall zu.

Sie sind nicht verpflichtet, den festgestellten Schaden tatsächlich reparieren zu lassen. Sie können den ausgezahlten Betrag auch anderweitig verwenden.

Sie waren unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Dann empfehlen wir Ihnen:

  1. Machen Sie Fotos vom Unfall und zeigen Sie unseren SSH Sachverständigen die Bilder.
  2. Lassen Sie den Schaden möglichst noch vor Ort von der Polizei aufnehmen. So kann die Schuldfrage und damit die ganze Bearbeitung des Schadens meist schneller erfolgen.
  3. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen der Schadenumfang unklar ist oder Sie das Gutachten der Versicherung des Unfallverursachers anzweifeln.