Kfz-Schadengutachten


Nach einem Verkehrsunfall wird oft ein Schadengutachten (auch "Unfallgutachten" genannt) in Auftrag gegeben, um die Höhe der Reparaturkosten an dem beschädigten Fahrzeug zu klären. Die SSH-Sachverständigen erfassen darin alle Beschädigungen mit Textbeschreibungen und Fotos.

Die Kosten für die Reparatur und im Regelfall auch den Gutachter werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Daher darf diese bei Haftpflichtschäden​​​auch den Gutachter bestimmen.

Wann benötige ich ein Schadengutachten?

Wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde, spricht man von einem Kfz-Haftpflichtschaden. Viele Versicherer verzichten bei Bagatelleschäden bis ca. 750 Euro auf die Anforderung eines Gutachtens. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch, im Zweifel den Schaden bei einem unserer über 200 Kfz-Gutachter prüfen zu lassen - denn das ist Ihr gutes Recht.

Auch kleinere Schäden können schnell zu  Kosten führen, die im ersten Moment unterschätzt werden. Ein Auffahrunfall kann z.B. zu Beschädigungen an der Karosserie führen, die für den Laien nicht sichtbar sind. Unsere Sachverständigen prüfen in solchen Fällen für Sie vorab, ob ein Gutachten erforderlich ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, den diagnostizierten Schaden auch tatsächlich beheben zu lassen. Den ausgezahlten Betrag können Sie auch anderweitig verwenden. 

Sie waren unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Dann empfehlen wir Ihnen:

  1. Machen Sie Fotos des Unfallortes und -Geschehensund zeigen Sie diese unseren SSH Sachverständigen.
  2. Lassen Sie den Schaden möglichst noch vor Ort von der Polizei aufnehmen. So kann die Schuldfrage geklärt und die Bearbeitung des Schadens beschleunigt werden.
  3. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen der Schadenumfang unklar ist oder Sie das Gutachten der Versicherung des Unfallverursachers anzweifeln.