Kfz-Kaskogutachten


Mit Hilfe eines Kaskogutachtens lassen sich Höhe und Umfang selbst verursachter Schäden ermitteln. Es wird in der Regel von Versicherungen angefragt, um die Schadenhöhe bei einem von Ihnen selbstverursachten Unfall beurteilen zu können. Gleiches gilt auch für einen Schaden, für den niemand schuldig gemacht werden kann (häufig: "Fahrerflucht").

Wer zahlt das Kaskogutachten?


Bei Vollkasko oder Teilkasko-Schäden wird der Sachverständige im Regelfall von der Versicherung bestimmt, und Sie müssen die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Die Kosten für ein selbst beauftragtes Kaskogutachten müssen Sie in der Regel selbst tragen.